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Brustwiederherstellung in Freiburg
Leistungsspektrum: Brust
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Brustwiederherstellung in Freiburg
Leistungsspektrum: Brust
Brustwiederherstellung (Brustrekonstruktion)
Bei einem Brustaufbau handelt es sich um einen medizinisch indizierten Eingriff, bei dem nach einer notwendigen Brustentfernung bei Brustkrebs (Mammakarzinom) die amputierte Brust wieder neu aufgebaut wird. Dies soll natürlich wirken und trotzdem auch einen ästhetischen Anspruch haben. Es gibt grundsätzlich zwei Verfahren: 1. Brustwiederherstellung durch Implantate (Silikon), 2. Eigengewebsaufbau durch körpereigenes Gewebe
Bei Implantaten handelt es sich, ähnlich wie bei einer Brustvergrößerung, um das Einbringen von Silikonimplantaten in eine vorher gebildeten Gewebetasche.
Beim Wiederaufbau mit körpereigenem Gewebe wird Hautfett und manchmal auch Muskelgewebe aus dem Rücken bzw. auch aus dem Bauchbereich entnommen und frei oder gespielt an die amputierte Brust verpflanzt.
Bei Implantaten handelt es sich, ähnlich wie bei einer Brustvergrößerung, um das Einbringen von Silikonimplantaten in eine vorher gebildeten Gewebetasche.
Beim Wiederaufbau mit körpereigenem Gewebe wird Hautfett und manchmal auch Muskelgewebe aus dem Rücken bzw. auch aus dem Bauchbereich entnommen und frei oder gespielt an die amputierte Brust verpflanzt.
Häufige Fragen zur Brustwiederherstellung
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Dr. M. Schottler & Dr. T. Schottler
Fachärzte für Plastische & Ästhetische Chirurgie
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Was ist noch wichtig zum Thema Brustwiederherstellung?
Je nach Vorbehandlung (Bestrahlung) und Notwendigkeit der Größe der zu rekonstruierenden Brust ist auch eine Kombination aus Eigengewebe und Implantat möglich oder gar notwendig.
In jedem Fall soll durch den Brustaufbau die amputierte Brust in Größe und Form der gesunden Brust angeglichen werden.
Häufig ist in einem zweiten Schritt nach ca. sechs Monaten eine Verkleinerung, Vergrößerung (Brustaugmentation) mit oder ohne Straffung der gesunden Seite notwendig.
In der Regel ist auch der Wiederaufbau der verloren gegangenen Brustwarze mit dem Warzenvorhof (Areola) möglich. Dies sollte der letzte Schritt eines vollständigen Brustaufbaus darstellen, der dabei in örtlicher Betäubung und ambulante OP durchführbar ist.
Bei diesen Eingriffen ist eine Abklärung bei den Krankenkassen notwendig, da nicht alle Behandlungen per se von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
In jedem Fall soll durch den Brustaufbau die amputierte Brust in Größe und Form der gesunden Brust angeglichen werden.
Häufig ist in einem zweiten Schritt nach ca. sechs Monaten eine Verkleinerung, Vergrößerung (Brustaugmentation) mit oder ohne Straffung der gesunden Seite notwendig.
In der Regel ist auch der Wiederaufbau der verloren gegangenen Brustwarze mit dem Warzenvorhof (Areola) möglich. Dies sollte der letzte Schritt eines vollständigen Brustaufbaus darstellen, der dabei in örtlicher Betäubung und ambulante OP durchführbar ist.
Bei diesen Eingriffen ist eine Abklärung bei den Krankenkassen notwendig, da nicht alle Behandlungen per se von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
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Dr. M. Schottler und Dr. T. Schottler bringen jeweils über zwei Jahrzehnte klinische Erfahrung mit, um Sie bestmöglich zu behandeln.
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