Eine aktuelle Pressemitteilung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC) macht deutlich: Plastisch-ästhetische Eingriffe im Ausland können gravierende gesundheitliche Folgen haben.
Laut einer Befragung unter VDÄPC-Mitgliedern berichten 37 Prozent der Chirurginnen und Chirurgen, im Vergleich zum Vorjahr mehr Patientinnen und Patienten nach Auslandsbehandlungen wegen Komplikationen oder Korrekturen betreut zu haben. Weitere 32,4 Prozent sehen einen gleichbleibend hohen Bedarf.
Häufige Komplikationen
- 63,2 %: Probleme bei der Wundheilung und/oder Infektionen
- 41,2 %: Unzureichende Ergebnisse, z. B. auffällige Narben
VDÄPC-Präsident Dr. Alexander Schönborn warnt: „Es ist eine Illusion zu glauben, im Ausland zu Billigpreisen eine Leistung zu erhalten wie hierzulande bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Es gibt in der plastischen Chirurgie keine Schnäppchen, auch nicht im Ausland.“
Weitere Gefahren laut VDÄPC
- Irreführende Werbung: Sogenannte „Briefkasten-Praxen“ locken mit deutschen Telefonnummern und Adressen, leiten aber ins Ausland weiter.
- Unklare Qualifikation: Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist nicht geschützt. Sicherheit bietet nur der Titel Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
- Hygienestandards fraglich: Bewertungen im Internet sind leicht manipulierbar und kein Qualitätsmerkmal.
- Fehlende Nachsorge: In Billigangeboten kaum vorgesehen, obwohl Komplikationen von Wundheilungsstörungen bis hin zu Nach-OPs reichen können.
- Sprachbarrieren: Erschweren die wichtige Kommunikation über Wünsche, Ziele und mögliche Ängste.
- Haftung: Bei Behandlungsfehlern gilt ausländisches Recht – schwer durchschaubar und kaum einklagbar.
Fazit der ÄsthetikCrew
Die Pressemitteilung der VDÄPC zeigt klar: Wer einen ästhetischen Eingriff plant, sollte sich nicht von vermeintlichen Schnäppchenangeboten im Ausland täuschen lassen. Qualifikation, Hygienestandards und Nachsorge sind entscheidend für Sicherheit und ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Hier geht es zur Pressemitteillung der VDÄPC: 2025_09_01_VDAePC-Pressemittelung-Auslandsbehandlungen-2


